Ich helfe meinem Vater bei der Administration. Damit er seine Lebenskosten decken kann, erhält er Ergänzungsleistungen. Werden seine Zahnarztkosten auch übernommen?
Im Rahmen der Ergänzungsleistungen rechnen die Ausgleichskassen und Sozialversicherungsanstalten die Zahnbehandlungen ab, sofern die EL-Kriterien einer wirtschaftlichen und zweckmässigen Versorgung erfüllt sind.
Die Kosten für jährliche Zahnkontrollen und regelmässigen Dentalbehandlungen werden im Rahmen des jährlich zur Verfügung stehenden Höchstbetrages für die Vergütung von EL-Krankheitskosten zurückerstattet.
Melden Sie sich bei der Ausgleichskasse ihres Kantons bezüglich eines "Formulars für Zahnbehandlungen der Ergänzungsleistungen".